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Land Kärnten - Jugendreferat
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Infos & Facts

Jugendkarte

Die Jugendkarteninhalte wie Ausweisfunktion, Europabonus und GoodieClub, sind umseitig angeführt. Das heißt, der polizeilich anerkannte Ausweis (auf Basis des Kärntner Jugendschutzgesetzes), die Goodieclub Vorteile oder die in ganz Europa erhältlichen EYCA-Vorteile funktionieren „automatisch“.

JUGEND.Mobil Ticket

Durch einen Aufpreis ist das Mobil Ticket gültig für alle Schüler und Lehrlinge unter 24 Jahre mit Hauptwohnsitz oder Schule/Lehrbetrieb in Kärnten auf allen Verbindungen der Kärntner Linien (ausgenommen Sonderverkehr), bei Schülern für das ganze Schuljahr inkl. Sommerferien, bei Lehrlingen je nach Antrag. Hol dir das Antragsformular bei deiner Ausgabestelle.Hier gehts zum Antrag

Freifahrt

Die Regeln und Abläufe der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt bleiben gleich wie bisher.

Geltungszeitraum

Die Kärntner Jugendkarte gilt immer bis 31. August des nächsten Jahres, unabhängig vom Ausstellungszeitpunkt. Die Schüler- oder Lehrlingsfreifahrkarte (Grundkarte) gilt hingegen immer für den jeweils beantragten Zeitraum (= Datum auf der Freifahrkarte rechts oben). Wenn die Gültigkeit der Freifahrt früher abläuft, gilt die Jugendkarte trotzdem weiter - und umgekehrt.

Mehrere Freifahrkarten im Jahresverlauf

Wenn sich bei der Freifahrt etwas ändert, zum Beispiel neuer Wohnort oder Schulwechsel oder wenn aus einem anderen Grund eine neue Freifahrkarte benötigt wird (neuer Ausbildungs-zeitraum, nachträgliche Aufzahlung, Fehler, Beschädigung usw.), dann muss die alte Karte zurückgegeben werden. Die Jugendkarte geht dabei aber nicht „verloren“ - sie wird zusammen mit der neuen Schüler- oder Lehrlingsfreifahrkarte nur neu ausgegeben.

Kontakte

Kärntner Jugendkarte:
office@kaerntnerjugendkarte.at

Schüler- und Lehrlingsfreifahrt:
Ausgabestellen der Kärntner Linien (17x in Kärntner)
Hier geht's zur Homepage der Kärntner Linien!

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